Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.06.1998 - XIII 170/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 EStG; § 5 Abs. 1 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Neutralisierung aufgedeckter stiller Reserven durch deren Abzug von den Anschaffungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts; Bildung von Rücklagen wegen Ersatzbeschaffung bei Schadenseintritt durch Elementarereignisse oder bei vom Steuerpflichtigen nicht gewollten ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neutralisierung aufgedeckter stiller Reserven durch deren Abzug von den Anschaffungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts; Bildung von Rücklagen wegen Ersatzbeschaffung bei Schadenseintritt durch Elementarereignisse oder bei vom Steuerpflichtigen nicht gewollten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1
Rücklage wegen Ersatzbeschaffung: Die Neutralisierung aufgedeckter stiller Reserven durch deren Abzug von den Anschaffungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts oder Bildung einer Rücklage wegen Ersatzbeschaffung ist nicht nur zulässig bei Schadenseintritt durch ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.06.1998 - XIII 170/95
- BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99
Papierfundstellen
- DB 1999, 1779
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.09.1987 - III R 254/84
Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.1998 - XIII 170/95
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Ausnahmen von dieser sich aus den Regeln der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich zwangsläufig sich ergebenden Rechtsfolge zugelassen (u.a.n. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BStBl II 1975, 692; 18. Sept. 1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330 m.w.N.).Die Rechtsprechung selbst hat eingeräumt, dass die Frage offen ist, was unter höherer Gewalt im Sinne der Rücklage für Ersatzbeschaffungen zu verstehen ist, insbesondere, ob die Ursache für den Schadenseintritt in Elementarereignissen bestehen muss oder ob auch vom Steuerpflichtigen nicht gewollte Zufallsereignisse ausreichen (BFH-Urteil vom 18. Sept. 1987 III R 254/84 sowie die Zusammenstellung jeweils gegensätzlicher Rechtssprüche im BFH-Urteil vom 15. Mai 1975 IV R 138/70).
Die Revision war im Hinblick auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 18. Sept. 1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330, 331, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
- BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70
Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.1998 - XIII 170/95
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Ausnahmen von dieser sich aus den Regeln der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich zwangsläufig sich ergebenden Rechtsfolge zugelassen (u.a.n. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BStBl II 1975, 692; 18. Sept. 1987 III R 254/84, BStBl II 1988, 330 m.w.N.).Die Rechtsprechung selbst hat eingeräumt, dass die Frage offen ist, was unter höherer Gewalt im Sinne der Rücklage für Ersatzbeschaffungen zu verstehen ist, insbesondere, ob die Ursache für den Schadenseintritt in Elementarereignissen bestehen muss oder ob auch vom Steuerpflichtigen nicht gewollte Zufallsereignisse ausreichen (BFH-Urteil vom 18. Sept. 1987 III R 254/84 sowie die Zusammenstellung jeweils gegensätzlicher Rechtssprüche im BFH-Urteil vom 15. Mai 1975 IV R 138/70).